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neue Felgen mit vorhandener Spurverbreiterung
Do 03 März 2016, 13:55
Hallo zusammen,
wie ist denn das, wenn man ne Spurverbreiterung drauf hat und die entsprechend zugelassen wurde. Kann ich dann Felgen nutzen:
a) die prinzipiell für das Auto zugelassen sind?
b) mit gleichen Daten wie die Felge mit der die Verbreiterung zugelassen wurden?
c) oder muss man mit neuen Felgen auch die Spurverbreiterung neu zulassen?
Ich hab grad nicht den Wisch zur Hand von der Spurverbreiterung, deswegen kann ich nicht nachschauen ob da was Hilfreiches drinnen steht, sorry.
Bin am überlegen die Serienfelgen durch 8,5x19er vorne und hinten zu tauschen. Da sie prinzipiell vom TÜV für den Genni zugelassen sind (Spurverbreiterung von 2% ist im Gutachten ebenfalls drinnen), sollte das ja vorne trotz dem halben Zoll mehr kein Problem sein. Aber hinten ist halt die Spurverbreiterung drauf. Deswegen wollte ich mal nachfragen bevor ich einfach was bestelle.
Grüße aus München
wie ist denn das, wenn man ne Spurverbreiterung drauf hat und die entsprechend zugelassen wurde. Kann ich dann Felgen nutzen:
a) die prinzipiell für das Auto zugelassen sind?
b) mit gleichen Daten wie die Felge mit der die Verbreiterung zugelassen wurden?
c) oder muss man mit neuen Felgen auch die Spurverbreiterung neu zulassen?
Ich hab grad nicht den Wisch zur Hand von der Spurverbreiterung, deswegen kann ich nicht nachschauen ob da was Hilfreiches drinnen steht, sorry.
Bin am überlegen die Serienfelgen durch 8,5x19er vorne und hinten zu tauschen. Da sie prinzipiell vom TÜV für den Genni zugelassen sind (Spurverbreiterung von 2% ist im Gutachten ebenfalls drinnen), sollte das ja vorne trotz dem halben Zoll mehr kein Problem sein. Aber hinten ist halt die Spurverbreiterung drauf. Deswegen wollte ich mal nachfragen bevor ich einfach was bestelle.
Grüße aus München
- ErwinTieferleger
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Re: neue Felgen mit vorhandener Spurverbreiterung
Do 03 März 2016, 15:13
Hallo Thom,
soweit ich weis müsst ihr die Felgen in Kombination mit der Verbreiterung immer einzeln eintragen lassen.
Gruß Erwin
soweit ich weis müsst ihr die Felgen in Kombination mit der Verbreiterung immer einzeln eintragen lassen.
Gruß Erwin
- BastiBTieferleger
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Re: neue Felgen mit vorhandener Spurverbreiterung
Do 03 März 2016, 16:29
Hi Thom,
Habe mich zufälligerweise damit in einem anderen Zusammenhang beschäftigt.
Erwin hat recht.
In dem Gutachten von Eibach steht nämlich:
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder wenn der o.a. Nachweis
über das Qualitätssicherungssystem ungültig wird.
(....)
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen
in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende
Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte Teile- bzw. ABE-Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen
vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich
ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a.
Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach §19(2) in Verbindung
mit §21 StVZO erforderlich.
D.h. änderst Du etwas an deinem Auto, muss Du die neue Kombi vorführen und eintragen lassen.
Gruß
Basti
Habe mich zufälligerweise damit in einem anderen Zusammenhang beschäftigt.
Erwin hat recht.
In dem Gutachten von Eibach steht nämlich:
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder wenn der o.a. Nachweis
über das Qualitätssicherungssystem ungültig wird.
(....)
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen
in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende
Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte Teile- bzw. ABE-Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen
vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich
ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a.
Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach §19(2) in Verbindung
mit §21 StVZO erforderlich.
D.h. änderst Du etwas an deinem Auto, muss Du die neue Kombi vorführen und eintragen lassen.
Gruß
Basti
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Re: neue Felgen mit vorhandener Spurverbreiterung
Do 03 März 2016, 18:45
Ok, danke ihr beiden.
Dann werden/würden wir da wohl mal vorfahren müssen.
Dann werden/würden wir da wohl mal vorfahren müssen.
- GennyHyundai Techniker
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Re: neue Felgen mit vorhandener Spurverbreiterung
Do 03 März 2016, 19:33
Also bei mir auf der Eintragung steht:
Und im Gutachten von H&R steht:
Und dann folgt eine Tabelle mit vielen Hinweisen. Also nehme ich an dass alles innerhalb der Parameter in der Tabelle ok ist, oder? Und es nicht original Felgen sein müssen.
in Verbind. mit serienmäßiger Rad/Reifenkombin., bei Verwend. anderer Rad/Reifenkombin. Aufl. gem. Teilegutachten beachten, nicht mit Stahlfelgen
Und im Gutachten von H&R steht:
Die unter II. aufgeführte Umrüstung ist in Verbindung bis zu den nachfolgend aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen zulässig.
Und dann folgt eine Tabelle mit vielen Hinweisen. Also nehme ich an dass alles innerhalb der Parameter in der Tabelle ok ist, oder? Und es nicht original Felgen sein müssen.
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