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Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft Empty Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Di 26 März 2013, 09:18
So, nun haben sie es endlich geschafft. Die Winterreifenpflicht wird konkretisiert. Nebenbei gibt es auch noch weitere Änderungen.

Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die vor vier Jahren eingeführte Neufassung war juristisch umstritten und galt aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums aus formalen Gründen als nichtig. Mit der neuen Fassung soll nun wieder Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herrschen.

Unter anderem wird mit der neuen StVO die Winterreifenpflicht konkretisiert. „Bisher war im Verordnungstext nur davon die Rede, dass die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist und dass dazu insbesondere eine ‚geeignete Bereifung’ gehört“, so Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra. „Mit der Neufassung wird konkret festgeschrieben, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen, also M+S-Reifen, entsprechen. Damit wird die Winterreifenpflicht endlich greifbar.“

Eine weitere Neuregelung betrifft Krafträder: Wenn die Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, können die Fahrer tagsüber selbst entscheiden, ob sie mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren. Bisher war durchgängig Abblendlicht vorgeschrieben. Während der Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

An Bahnübergängen gilt künftig ein Überholverbot zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang selbst. „Einem Bahnübergang darf sich der Straßenverkehr ohnehin nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, außerdem könnte das überholte Fahrzeug die Sicht auf die Schienen verdecken“, erklärt der Dekra-Experte die Neuregelung. Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake wurde gestrichen.

Neu geregelt wurde teilweise auch die Benutzung von Fahrstreifen: Wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen vorgesehen sind, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen genutzt werden. Dasselbe gilt bei Fahrbahnen mit fünf markierten Fahrstreifen für beide Richtungen für die zwei linken und den mittleren Fahrstreifen. Nur wer nach links abbiegen möchte, darf sich in diesen Fällen auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen. Bei drei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen außerorts Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken Fahrstreifen ebenfalls nur zum Linksabbiegen benutzen.

Von der Straßenverkehrsordnung sind nicht nur Kraftfahrer betroffen. Fahrradfahrer sehen auch eine neuen Regelung entgegen. Bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen von mindestens 16 Jahre alten Personen im Fahrradanhänger mitgenommen werden.
Inline-Skater und Rollschuhfahrer fahren nicht mehr in der Grauzone: Die schon bestehende Rechtslage, wonach sie nicht als Fahrzeuge gelten, wird festgeschrieben. Demnach dürfen sie weder Fahrbahnen, noch Radwege benutzen, sondern müssen auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahn können durch ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer freigegeben werden.

Postfahrzeuge bekommen zum Leeren von Briefkästen Sonderrechte: Ihnen ist das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen auch außerhalb festgeschriebener Zeiten erlaubt. Je 10 Meter vor und hinter einem Briefkasten dürfen sie kurzfristig in zweiter Reihe parken.

Insgesamt verfolgt die neu gefasste Straßenverkehrsordnung außerdem das Ziel, den „Schilderwald“ auszudünnen. Die Maßgabe lautet „Nur so viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich“. (ampnet/deg)

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Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft Empty Re: Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Di 26 März 2013, 11:14
Über die Bezeichnung M+S, M&S, M.S. lasse ich mich nicht mehr aus.
Ich kaufe Winterreifen grundsätzlich nur, wenn die neben der M+S-Bezeichnung das in den USA gesetzlich vorgeschriebene Symbol der Schneeflocke im Berg aufgedruckt haben. Das wird in Deutschland mittlerweile von vielen Reifenherstellern auch praktiziert, um die richtige Wintertauglichkeit des Reifens zu verdeutlichen.
Warum man dies nicht gesetzlich regelt, erschließt sich mir zum wiederholten Male nicht wirklich.
Ich habe letztens bei Grip gesehen, dass die auf einem Slick die M+S Bezeichnung vorgefunden haben.
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Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft Empty Re: Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Di 26 März 2013, 19:31
Den Teil kapiere ich noch nicht so richtig:

Neu geregelt wurde teilweise auch die Benutzung von Fahrstreifen: Wenn auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei durch Leitlinien markierte Fahrstreifen vorgesehen sind, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen genutzt werden. Dasselbe gilt bei Fahrbahnen mit fünf markierten Fahrstreifen für beide Richtungen für die zwei linken und den mittleren Fahrstreifen. Nur wer nach links abbiegen möchte, darf sich in diesen Fällen auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen. Bei drei oder mehr markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen außerorts Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftfahrzeuge mit Anhänger den linken Fahrstreifen ebenfalls nur zum Linksabbiegen benutzen.
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Di 26 März 2013, 20:20
Sky, erkläre Ich dir nachher wenn ich zuhause bin. Hatte Ich gestern in der theorie hehe
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Mi 27 März 2013, 06:34
Paler schrieb:Sky, erkläre Ich dir nachher wenn ich zuhause bin. Hatte Ich gestern in der theorie hehe

Erkläre es bitte hier im Thread - ich versteh' da auch nur Bahnhof bei diesem Absatz.
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Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft Empty Re: Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Mi 27 März 2013, 14:23
Ich verstehe auch nur Bahnhof trauer_sm
Also bitte hier erklären Nico
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Mi 27 März 2013, 20:28
Jo, da Du mich nicht angerufen hast Surprised please erklären
Paler
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Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft Empty Re: Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Mi 27 März 2013, 22:55
sorry, selten online im moment Wink

da geht es um eine Straße mit drei Spuren. Allerdings mit Gegenverkehr.
Ganz links für den Gegenverkehr,
die Mitte für Linksabbieger (von beiden Richtungen)
Ganz rechts für uns.

Alles andere ist dann selbsterklärend.
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Do 28 März 2013, 06:43
Paler schrieb:da geht es um eine Straße mit drei Spuren. Allerdings mit Gegenverkehr.
Ganz links für den Gegenverkehr,
die Mitte für Linksabbieger (von beiden Richtungen)
Ganz rechts für uns.

Sowas gibt es?! Shocked

Ich bin zwar erst 21 Jahre jung, habe aber dennoch mittlerweile ca 125.000km auf deutschen Straßen aktiv fahrend verbracht, aber sowas ist mir noch nie untergekommen...
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Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft Empty Re: Die neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Do 28 März 2013, 09:25
Es gibt sogar dreispurige Landstraßen bei denen die mittlere Spur abwechselnd für ein bis zwei Kilometer den Fahrtrichtungen zugewiesen ist.
Das sind dann "Überhol-Zonen".
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Do 28 März 2013, 09:47
g5bot schrieb:Es gibt sogar dreispurige Landstraßen bei denen die mittlere Spur abwechselnd für ein bis zwei Kilometer den Fahrtrichtungen zugewiesen ist.
Das sind dann "Überhol-Zonen".

DAS macht ja auch Sinn, hab ich auch hier in der Gegend...
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