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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 10:51
Als ich neulich bei meinem Hyundai Händler war, stellten wir fest, dass der 2. Kundendienst noch nicht gemacht worden war, obwohl dieser im Oktober 2012 bzw. nach 29.500km nötig war. Verkauft wurde mir das Auto vor einem Monat mit 23.500km.

Der Hyundai Händler wieß mich darauf hin, dass dadurch die Garantie verloren gehen kann, und dass seines Wissens der Opel Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe, diesen hätte machen müssen. 

Jetzt meine Frage: Wenn ich ein gebrauchtes Auto beim Händler kaufe, kann ich doch erwarten, dass alle Kundendienste durchgeführt wurden, oder? 
Oder hätte ich das noch vor dem Kauf überprüfen müssen? 
Anders gefragt: bin ich jetzt im Recht, d.h. kann ich die Kosten des 2. Kundendiensts (290€) von ihm einfordern?

VIelen dank!


Zuletzt von Dr. Genesis am Mo 17 Jun 2013, 18:08 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 11:02
Ob der Händler rechtlich verpflichtet ist, kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde aber dort hin fahren und ihn darauf ansprechen. Will jetzt nicht den Klugscheißer raus hängen lassen, aber ich lass mir immer das Wartungsheft zeigen, bevor ich unterschreibe. Meiner war ein Jahr alt und hatte ca. 2500Km runter und habe im Kaufvertrag aufnehmen lassen, dass der Hyundai- Händler die Wartung durchführt.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 12:08
Hier in Bochum ist auch ein Opel Händler, der gleichzeitig auch offizieller Hyundai-Dealer ist. Wenn das bei deinem Opel Händler auch der Fall ist, bin ich der Meinung, dass er das hätte machen müssen.

Ist es ein reiner Opel Händler, der deinen Genni aufgekauft hat, ist das aus meiner Sicht eine Sache, die vorher vertraglich hätte geregelt werden müssen.
Normalerweise machen das "gute" Händler aber ich befürchte, dass sie nicht dazu verpflichtet sind. Ausgenommen die halbjährige Gewährleistungspflicht (oder ist es ein Jahr - ich weiß es nicht mehr so genau?).

Das ist übrigens nur meine Meinung, die nicht stimmen muss.

Und da dein Hyundai Händler dich mehr oder weniger wieder zu dem Opel Dealer zurück geschickt hat, wird er das auch nicht übernehmen.

Zudem stellt sich noch die Frage, ob du ein deutsches Auto mit dem 5 Jahres Paket gekauft hast. Wie dann die Garantieregelungen sind, wird auch sehr interessant werden. Falls der 2. Kundendienst nicht gemacht wurde (bei einem autorisierten Hyundai-Händler ??) wird dein Hyundai-Dealer sich dann auch bestimmt quer stellen und die weiteren kostenfreien Wartungen ablehnen. Ob er das darf, weiß ich aber nicht.
Wie verhält er sich, wenn du das 5 Jahres Paket hast und ein herstellerfremder Händler führt die Wartung durch. Wenn er es akzeptiert, könntest du ggf. in den sauren Apfel beißen und beim Opel Dealer eine kostenpflichtige Wartung durchführen lassen (aber natürlich nur dann).   

Es wird auf jeden Fall eine schwierige Entscheidung für dich und du siehst, dass viele Fragen offen sind und vermutlich auch bleiben werden.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 12:34
Danke schonmal für eure Antworten.

Von mir noch ein paar Informationen:

Der Opel Händler bei dem ich dasAuto gekauft habe ist ein reiner Opel Händler.  

Er befindet sich fast 1000km von mir entfernt.

Ich habe ein deutsches Modell.

Der Hyundai Händler sagte mir, mein Fahrzeug habe 5 Jahre Garantie, jedoch nicht die 5 kostenlosen Kundenservices.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 13:03
Wenn ich das richtig verstehe, ist dein Auto 10.2010 das erste mal zugelassen worden? Die erste Wartung wurde wann gemacht und bei welchen KM- Stand?
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 18:08
Also die EZ war eigentlich 01/2011.

Erster Kundendienst war am 14.10.2011 mit 14500km.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mo 17 Jun 2013, 21:38
Ich tippe leider auch drauf, dass dies die A-Karte ist, kannste bei Hyundai nur auf Kulanz hoffen.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Di 18 Jun 2013, 10:47
Mir geht es weniger darum, was bei einem Schaden ist, sondern vor allem:

Kann ich die Kosten des Kundendienstes von dem Opel Händler einfordern (weil ich als Käufer davon ausgehen kann, dass alles ordnungsgemäß gepflegt wurde)?

Immerhin hat er den Wagen mit der 5 Jahres Garantie verkauft, und die greift eben nur, wenn die Kundenchecks gemacht werden.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Di 18 Jun 2013, 11:41
Ich befürchte das dir das nur ein Rechtsanwalt beantworten kann. Wenn in deinem Kaufvertrag 5 Jahre Garantie drin steht, könnte ich es mir vorstellen. Schreibe den Opelhändler an und verlange die Vergütung von 290Euro. WICHTIG: Du musst es als Einschreiben mit Rückschein schicken, damit du ggf. beweisen kannst, dass du ihn angeschrieben hast. Setzte das Datum rein bis wann er die 290E überwiesen haben muss. Wenn du Heute schreibst, dann muss in deinem Brief drin stehen: Zahlbar bis 28.06.2013. Nur wenn das Datum drin steht und er nicht zahlt befindet er sich ab dem 29.06.2013 rechtlich im Verzug. Vergiss deine Bankverbindung nicht. Wenn er sich nicht rührt kannst du mit dem Schreiben zum Anwalt gehen und den Fragen was man tuen kann. Ein Versuch ist es wert.
Was aber viel wichtiger ist, dass du die Wartung machen lässt und HMD von dem Vorfall in Kenntnis setzt und dir bestätigen lässt, dass deine Garantie weiter besteht.
Viel Glück!!!
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Di 18 Jun 2013, 12:02
Du solltest dem Händler darauf hinweisen, dass er den Kaufvertrag nicht erfüllt hat, da die fällig gewesen Wartung nicht durchgeführt wurde und das du ihn in Regress nehmen wirst falls es zu einem Schaden kommt. Bezüglich des fort bestehens deiner Werksgarantie solltest du deine Hyundaihändler um Hilfe bitten. Du musst aber jetzt schnell handeln, damit dir kein Nachteil entsteht.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Di 18 Jun 2013, 19:54
Also wenn es wirklich Bestandteil des Vertrages war und es auch drin steht, dann kannst Du das einfordern. Das mit den Geld für die Wartung verstehe ich aber nicht ganz, Garantie ist ja nicht gleich Wartungspaket.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mi 19 Jun 2013, 13:10
@tc509: danke, deinen Rat werde ich bald befolgen:

Der Händler schrieb nämlich auf die Frage, ob er den Kundendienst gemacht hat und vielleicht nur den Stempel vergessen habe:

Wir sind davon ausgegangen das die Durchsicht abgestempelt war und beidem Kilometerstand von 23000 KM keine Durchsicht mehr nötig ist.

Ich habe ihm jetzt geschrieben, dass die Garantie, die er ja mitverkauft hat, nur greift, wenn die Kundendienste gemacht worden sind. Außerdem habe ich ihm den Preis dessen genannt. 
Wenn er jetzt nicht einlenkt, werde ich deine Methode probieren!

@sky: Das ist eben die Frage: muss das extra dastehen, dass alle Kundendienste gemacht worden sind, oder kann ich das als Käufer erwarten?

Da er zum Zeitraum des Kundendienstes in Besitz des Autos war, möchte ich nicht für die Kosten aufkommen müssen.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mi 19 Jun 2013, 18:28
Nur um nochmal sicher zu gehen, Garantie ist nicht gleich kostenlose Wartung. Bedeutet das er wenn es nicht im Kaufvertrag steht, dass das Wartungspaket dabei ist, die Kosten nicht übernehmen muss.

Anders sieht es aus wenn er dir den Wagen mit Garantie verkauft hat, dann müsste er die Kosten tragen wenn mal was mit dem Wagen ist und Hyundai sich querstellt.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mi 19 Jun 2013, 21:16
Ja, das verstehe ich.

Aber ich möchte, dass er die Kosten des Kundendienstes übernimmt, den ER versäumt hat. Es handelt sich hierbei um den 2. Kundendienst, der schon im Oktober zu erledigen war. Ich habe das Auto erst seit Mitte Mai von ihm.
Damals befand sich das Auto in seiner Hand, also hätte er sich doch auch darum kümmern müssen?
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mi 19 Jun 2013, 21:34
Ahh OK verstanden, das leuchtet ein, ja hast du recht.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mi 19 Jun 2013, 21:36
Steht die Garantie denn im Kaufvertrag? Grundsätzlich sind die Inspektionen ja keine Pflicht, nur "Empfehlungen" um eben die Garantie beanspruchen zu können.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Do 20 Jun 2013, 21:18
Dürfen das denn auch andere Händler machen, oder muss es ein Hyundai Händler sein?

Melde mich morgen mit mehr Infos, bisher hat er sich nicht gemeldet.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Do 20 Jun 2013, 21:28
Muss bei Hyundai gemacht werden.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

So 23 Jun 2013, 12:14
Dr. Genesis schrieb:
Ja, das verstehe ich.

Aber ich möchte, dass er die Kosten des Kundendienstes übernimmt, den ER versäumt hat. Es handelt sich hierbei um den 2. Kundendienst, der schon im Oktober zu erledigen war. Ich habe das Auto erst seit Mitte Mai von ihm.
Damals befand sich das Auto in seiner Hand, also hätte er sich doch auch darum kümmern müssen?

Müssen tut er gar nichts. ;)Die Frage ist, ob das Auto als scheckheftgepflegt verkauft wurde oder nicht. Und wer beim Kauf nicht ins Heft schaut, ist selbst schuld. Sorry. Garantie hat er zwar, aber wenn irgendwas kaputt geht, was beim zweiten Check hätte erledigt werden müssen, kann es Probleme bei der Inanspruchnahme geben. Zum zweiten Check gehört übrigens auch wieder ein Ölwechsel. Haste geschaut, dass der wenigstens gemacht ist?
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

So 23 Jun 2013, 12:20
Der wurde auch noch nicht gemacht laut Hyundai Händler...
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

So 23 Jun 2013, 12:30
Und das hast Du jetzt auch noch nicht nachgeholt? O_o
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

Mi 12 März 2014, 11:43
Der Thread ist zwar scheinbar schon länger begraben, aber ich möchte mal eben was ergänzen:

Der verkaufende Händler ist nicht verpflichtet die evtl anstehende Wartung bei einem Gebrauchten Fzg. durchzuführen. Das ist eine freiwillige Sache vom Händler und muss im Zweifelsfall beim Kauf mit ausgehandelt werden.

Dass alle Wartungen durchgeführt worden sind ist für die Garantie eines PKW oft gefordert aber immer wieder ein Streitpunkt. Hierbei gilt: Ist das beschädigte Teil ein Teil was bei der Inspektion hätte gewartet werden müssen, wird die Garantie für jene Teile aufgehoben. Für Teile die nicht von der Wartung betroffen gewesen sind müssen trotz überfälliger Inspektion die Garantieleistungen übernommen werden.

Ja, es kann sein, dass ein zum kauf überfälliger Kundendienst nachher Ursache für eine abgelehnte Garantieleistung führt. Fakt ist: Sollte im ersten halben Jahr nach Kauf ein Garantieschaden eintreten ist der Händler in der Beweispflicht, dass jener Schaden nicht durch den Zustand beim Kauf verursacht worden ist.
Im zweiten Halbjahr wird es dann schwer, da nun der Käufer beweisen muss, dass der entstandene Schaden durch den Zustand beim Kauf entstanden ist.


Grundsätzlich ein schweres Thema.

Nochmal zusammenfassend:
Sollte der Händler den Kundendienst bei Kauf nicht zugesagt haben, so muss er jenen auch nicht übernehmen.
Der Händler ist allerdings trotz aller laufenden Garantien zusätzlich in der Gewährleistung für 1 Jahr.
In der Gewährleistung ist im ersten Halbjahr der Händler in der Beweispflicht, anschließend der Käufer.
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2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht Empty Re: 2. Kundendienst nicht von Verkäufer gemacht

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